Arbeitsrecht - Kurzüberblick

  • Begründet wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst durch den Arbeitsvertrag. Dies kann, muß aber nicht zwingend schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber hat aber innerhalb eines Monats die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer in einer Niederschrift zu bestätigen.
  • Gegenwärtig werden die meisten Arbeitsverhältnisse auf Probe bzw. mit einer Befristung abgeschlossen. Hierbei ist zu beachten, dass eine vereinbarte Befristung nur wirksam ist, wenn sie vor Arbeitsaufnahme tatsächlich schriftlich in einem Arbeitsvertrag mit den Unterschriften des Arbeitnehmers und des Arbeitbebers vereinbart wurde.  Ist eine Befristung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis als unbefristet fort.
  • Eines der zentralen Gesetze des Arbeitsrechtes ist das Kündigungsschutzgesetz. Danach kann ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits mehr als 6 Monate bestanden hat und der Arbeitgeber mehr als 10 vollbeschäftigte Arbeitnehmer beschäftigt nur gekündigt werden, wenn ein betrieblicher personen- oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund  gegeben ist. Diese Voraussetzung hat der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht darzulegen und zu beweisen.
  • Bei der Kündigung von Arbeitnehmern sind die geltenden Kündigungsfristen zu beachten. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern kommt die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in Betracht. An die Kündigungsgründe sind dann sehr hohe Anforderungen gestellt. In diesen Fällen ist für den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel der Erzielung einer Abfindung fast immer sinnvoll.
  • Dazu hat der Arbeitnehmer allerdings zunächst eine wichtige Hürde zu überspringen. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine ihm ausgesprochene Kündigung zur Wehr setzen, so muß er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Klage eingereicht haben. Nach Zugang einer Kündigung ist daher für den Arbeitnehmer immer allerhöchste Eile geboten. Wir empfehlen daher, sich unmittelbar nach Zugang der Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen.
  • Jedoch nicht nur im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer Fristen zu beachten, sondern regelmäßig auch in der Durchsetzung fast aller anderen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. In den allermeisten Fällen sind im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag sogenannte Ausschlußfristen geregelt. Werden diese nicht beachtet, so kann dies zum Verlust des Anspruches führen. Daher gilt auch in diesen Fällen, sich so frühzeitig wie möglich beraten zu lassen.

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