Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.
Wir beraten und vertreten in Familienrechtsangelegenheiten sowohl Väter, Mütter, Kinder als auch Großeltern sowie Eheleute in ihren Familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:
- Scheidungsrecht
- Ehegattenunterhalt
- Kindes- und Volljährigenunterhalt
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsfeststellung
- Unterhalt für eine nicht verheiratete Frau ab Schwangerschaft und nach Geburt
- Ehewohnung
- Güterrecht und Zugewinnausgleich
- Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung
- Kindschaftsrecht, z.B. Adoption
In jedem Fall ist hier eine kompetente Beratung und /oder Vertretung von einem Fachanwalt für Familienrecht angeraten.
Wir reichen Ihnen die Hand und bieten Ihnen unsere einfühlsame, jedoch auch konsequente Hilfe an. Vereinbaren Sie über unser Sekretariat einen Besprechungstermin.