Medizinrecht

Unter Medizinrecht versteht man sowohl die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander als auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.

U.a geht es hier um die Arzt- bzw. Krankenhaushaftung bei sog. "Ärtztepfusch" oder Infektionen (z.B. mit dem "Krankenhauskeim" usw.), der Honorierung von IG-Leistungen oder Leistungen bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte, dem Sozialversicherungsrecht, dem Recht der Praxiseröffnung/-übertragung und des Praxisverkaufs, sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung.

In jedem Fall ist hier eine kompetente Beratung und /oder Vertretung von einem Rechtsanwalt  angeraten.

Wir reichen Ihnen die Hand und bieten Ihnen unsere einfühlsame, jedoch auch konsequente Hilfe an.

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Zu Problemstellungen zählen u.a. auch

  • Fragen zur Heilbehandlung,
  • Behandlungsfehler,
  • wann ist ein Medizinischer Sachverständiger notwendig,
  • Honorargutachten,
  • die Rechte eines Patienten,
  • die Patient-Arzt-Beziehung,
  • das Heilmittelwerbegesetz und
  • das Arzneimittelrecht.

 Im weiteren Sinne zählt man zu dem Gebiet des Medizinrechts auch

  • das Krankenhausrecht
  • das Recht der Pflegeberufe
  • das Recht der Apotheken
  • das Pharmarecht

 Dieser Bereich, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweist, wird häufig auch Gesundheitsrecht genannt.


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