Verkehrsrecht
Dieses Rechtsgebiet ist durch sehr verschiedene Themenkomplexe rund um Auto und Straßenverkehr charakterisiert. Von besonderer Bedeutung sind das Verkehrsstraf-/Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
Wir übernehmen für Sie die Verteidigung im Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die Vertretung vor den Ordnungsbehörden in Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Ein weiteres großes Themengebiet ist die Regulierung von Verkehrsunfällen und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ersatzansprüche aus Verkehrsunfällen.
Bereits bei einem Verkehrsunfall mit einfachem Blechschaden lohnt sich oft die Einschaltung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Schadensregulierung, denn die Fülle der zivilrechtlichen Besonderheiten im Schadensersatzrecht bei Verkehrsunfällen sind dem zivilrechtlichen Laien oft unbekannt, so z.B. die Frage, ob der Schaden zu 100 % reguliert wird oder ein Mitverschulden zu berücksichtigen ist, ob die Kosten des Sachverständigengutachtens nur entsprechend einer Haftungsquote zu ersetzen sind, ob man das Fahrzeug bei einem großen Schaden tatsächlich reparieren darf oder die Versicherung nur die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges übernimmt, welche Besonderheiten im Rahmen eines Leasingvertrages bestehen oder ob man das Fahrzeug zum im Sachverständigengutachten geschätzten Restwert verkaufen darf oder sich von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadensminderungspflicht auf ein besseres Angebot der Verwertung verweisen lassen muss.
Besondere Schwierigkeiten treten oft bei der Regulierung von Personenschäden auf. Häufig auftretende Fragen sind z. B.: Welcher Schmerzensgeldanspruch ist bei einer HWS-Distorsion angemessen? Welche Darlegungslasten hat der Geschädigte im Hinblick auf den Erwerbsschaden? Wie kann ich einen Haushaltsführungsschaden geltend machen?
In vielen Fällen ist daher eine kompetente Beratung oder Vertretung von einem Rechtsanwalt angeraten.
Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe an. Vereinbaren Sie über unser Sekretariat einen Besprechungstermin.