Mandatserteilung
Zum Nachweis dessen, dass Sie unsere Kanzlei beauftragen, Sie in einer Rechtsangelegenheit zu vertreten, benötigen wir eine Vollmacht. In bestimmten Fällen (wie z.B. bei Kündigungen) müssen wir Sie der Gegenseite oder dem Gericht sogar schriftlich im Original vorlegen.
Damit die Erteilung der erforderlichen Vollmacht ohne Zeitverlust vorgenommen werden kann, haben wir einen entsprechenden, allgemein verwendbaren Vordruck der Vollmacht zum Herunterladen bereitgestellt.
Bitte drucken Sie sich dieses Formular aus, unterschreiben es und senden Sie es uns postalisch, per Fax oder E-Mail (dann jedoch im Anhang als nicht manipulierbare 'pdf'-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur) zurück.
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Nachfolgendes bitte lesen, falls Sie Post vom Gericht bekommen: Gerichtspost
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Hier kommt es darauf an, wie wir Ihnen anwaltlich helfen sollen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass Sie die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst tragen können.
- Sollen wir rein außergerichtlich tätig werden, also beraten oder vermitteln, dann können Sie Beratungshilfe beantragen.
>>Formular zur Beantragung der Beratungshilfe herunterladen - In einem gerichtlichen Verfahren im Familienrecht können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
>>Formular zur Beantragung der Übernahme der Verfahrenskosten herunterladen. - In allen übrigen gerichtlichen Verfahren, wie beispielsweise im Straf-, Verkehrs-, Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
>>Formular zur Beantragung der Übernahme der Prozesskosten herunterladen.