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 Sparkasse Märkisch-Oderland kündigt die Prämiensparverträge ihrer Kunden

 Auch die Sparkasse Märkisch-Oderland will sich jetzt von den unliebsamen Prämiensparverträgen trennen.

 In den letzten Wochen haben viele Sparer der Sparkasse Märkisch-Oderland unliebsame Post erhalten. Die Sparkasse kündigt den Prämiensparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ mit der Begründung, der Sparkasse stünde ein Kündigungsrecht aus Nr. 26 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gemäß § 488 Abs. 3 BGB (a. F.) zu. Hintergrund ist, dass die Sparverträge, welche zum Zeitpunkt des Abschlusses für die Kunden lediglich geringe variable Zinsen bereithielten, als Sparanreiz jährliche Prämien versprachen. Je länger der Kunde auf den Vertrag gespart hat, desto höher fielen die versprochenen Prämien aus. So wurde dem Kunden ab dem 15. Sparjahr eine jährliche Prämie in Höhe von bis zu 50 % der im Jahr monatlich eingezahlten Sparbeträge versprochen. Die Sparkasse Märkisch-Oderland warb für dieses Produkt unter anderen auch als „unentbehrliche private Zusatzversorgung“.

Ob diese Kündigungen berechtigt sind, ist umstritten. Höchstrichterliche Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof ist zu dieser Rechtsfrage noch nicht ergangen. Die Tendenz in den untergerichtlichen Entscheidungen gibt jedoch die Hoffnung, dass die Kunden Recht erhalten, wenn sie sich gegen die Kündigung wehren. So hat zuletzt das Amtsgericht Zwickau in einer Entscheidung im Juni 2018 einem Sparkassenkunden der Sparkasse Zwickau Recht gegeben, der beantragt hatte festzustellen, dass der Prämiensparvertrag durch die Kündigungserklärung der Sparkasse nicht beendet worden ist. Das Gericht hat ausgeführt, die Sparkasse hätte nicht sofort den Sparvertrag kündigen dürfen, sondern versuchen müssen, den Vertrag anzupassen.

Wir empfehlen, den betroffenen Sparkassenkunden die Kündigung ihres „S-Prämiensparen flexibel“ nicht einfach hinzunehmen, sondern sich dagegen zu wehren. Gern unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.



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